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Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit der Vorsorgevollmacht erhalten die Menschen volle Entscheidungsbefugnis, die im Fall meiner Geschäftsunfähigkeit (durch Unfall, Krankheit) für mich alle Entscheidungen treffen sollen. Die Vorsorgevollmacht sollte inhaltlich meinen Bevollmächtigten größtmögliche Gestaltungsspielräume in allen finanziellen, rechtlichen, medizinischen und wirtschaftlichen Belangen geben. Je weiter die Vollmacht gefasst ist, desto leichter haben es später die Bevollmächtigten. Wichtig ist auch eine Enthaftung der Bevollmächtigten, damit diese, die für den Bewusstlosen handeln, nicht später von Dritten für Fehler in Haftung genommen werden. Bevollmächtigt werden in der Regel die Ehegatten oder die volljährigen Kinder, falls vorhanden.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Wer keine vertrauenswürdige Person bevollmächtigen will, kann anstelle der Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung aufsetzen. Anders als bei der Vollmacht bestimmt das Betreuungsgericht, wann der Betreuer handeln soll, und es kontrolliert den gesetzlichen Betreuer. In der Betreuungsverfügung nenne ich vor allem meinen Wunschbetreuer, den der Betreuungsrichter als meinen gesetzlichen Vertreter berufen soll. Wer sicher gehen will, kann auch noch eine Ersatzperson benennen.

Wer möchte, kann die Betreuungsverfügung auch noch ergänzen, etwa um Vorstellungen  der Lebensführung oder ganz konkreter Wünsche.   

Was ist eine Patientenverfügung?

Wer nicht ewig auf einer Intensivstation im Krankenhaus liegen möchte und bei Entscheidungen für Operationen, die ich selbst nicht mehr treffen kann, sollte dies in einer separat verfassten Patientenverfügung festlegen, wann die Lebenserhaltung durch Apparate, Schläuche und Behandlung eingestellt werden soll.

Dieses Dokument ist neben der Vorsorgevollmacht für die Ärzte nötig, denn die haben eine Behandlungspflicht „solange es geht“. Ohne eine eigene schriftliche Regelung, ab wann keine Apparate mehr angeschlossen werden sollen, wird der Patient wahrscheinlich noch Jahre am Leben gehalten werden, so lange wie die Apparate es hergeben. Wer das nicht will sollte den Druck von den Angehörigen nehmen, die ein Abschalten nicht entscheiden können und eine Patientenverfügung mit genauen Angaben hierzu verfassen.

Warum keine Standardformulare?

Standardformulare und vorgefertigte Texte, die Sie im Internet finden können, taugen in der Regel nichts und helfen in der Praxis wenig, weil die Akzeptanz dieser Dokumente in der Praxis um so geringer ist, je einfacher und standardisierter diese Texte verfasst wurden. Ein anwaltlich oder notariell verfasstes Dokument dagegen erreicht oft viel eher, dass Dritte diese Dokumente anerkennen und den Willen des Bevollmächtigten befolgen.

Gerade Ärzte und Banken haben oft Bedenken gegen diese Standardtexte und befolgen den Willen des Bevollmächtigten dann nicht. Will man es also seinen Bevollmächtigen im Notfall leichter machen, müssen diese Dokumente anwaltlich oder notariell verfasst und geprüft sein, dem aktuellen Stand entsprechen und dies auch für Dritte erkennbar sein.

Kostenlose Formulare helfen also in der Praxis wenig.

Hinterlegung der Dokumente außer Haus und Aktualisierung!

Die Hinterlegung solcher Dokumente ist absolut wichtig! Wie soll ein Krankenhaus erfahren, dass beim Patienten zu Hause wichtige Dokumente einer Patientenverfügung liegen, wenn der Patient nicht sprechen kann und bewusstlos ist? Wie ist das im Ausland bei einem schweren Unfall? Erfährt das Krankenhaus dann aber nichts von diesen Texten, wird das Krankenhaus das Vormundschaftsgericht informieren und einen staatlich bestellten Betreuer beantragen. Wer das vermeiden und keinen Fremden sondern ein Familienmitglied auswählen möchte, der muss nicht nur solche Dokumente haben, sondern auch dafür Sorge tragen, dass Krankenhaus und Vormundschaftsgericht an diese Dokumente kommen, obwohl der Patient dazu gar nicht in der Lage ist. Hier gibt es spezielle Hinterlegungsmethoden und stellen, die jederzeit und überall abrufbar sind.

Außerdem müssen diese Dokumente ständig aktuell gehalten werden. Wenn die hierin angegebenen Kontaktdaten der Angehörigen nicht mehr aktuell sind, hat das Krankenhaus keine Chance die genannten Angehörigen zu erreichen. Denn das Krankenhaus recherchiert auch nicht aufwendig und stellt Anfragen an das Einwohnermeldeamt. Es informiert einfach das Vormundschaftsgericht , was einen staatlichen Betreuer bestellt.

Neben den Kontaktdaten müssen auch die Texte der Dokumente auf die aktuelle Rechtslage im Patienten- oder Sterberecht geprüft und evtl. angepasst werden. Dies muss regelmäßig erfolgen. 

Wie erfülle ich alle genannten Anforderungen für die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Die „Deutsche Vorsorgedatenbank AG“ erfüllt alle Anforderungen für Juristisch akzeptierte Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen usw. Ich arbeite seit 2015 mit der Vorsorgedatenbank als zertifizierter Berater zusammen. Auf meiner „Landingpage“

https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/horst-jung/

finden Sie alle Antragsformulare für alle Vollmachten und Verfügungen online. Stellen Sie Ihren Antrag online noch heute! Es könnte sonst zu spät sein!