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Pflegevorsorge und Vorsorgevollmacht

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Es kann jeden treffen: Bereits heute sind über eine Million Menschen in Deutschland auf Betreuung angewiesen. Nach einem erfüllten, selbstbestimmten Leben kommt es plötzlich zu Ausfallerscheinungen. Der Alltag kann nur noch schwer oder gar nicht mehr alleine gemeistert werden.

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Die Ursachen sind vielfältig: Demenz, psychische und andere Erkrankungen, Sucht. Früher konnte eine solche Lebensuntüchtigkeit zur Entmündigung führen: Der Betroffene verlor das Recht, über alle geschäftlichen und gesundheitlichen Belange seines Lebens selbst zu entscheiden. Heute gibt es das System der Betreuung: Hilfsbedürftigen Menschen wird ein gesetzlicher Betreuer zugewiesen, der sie nur dort unterstützen soll, wo sie wirklich Hilfe benötigen.

Zum Beispiel Auseinandersetzungen mit Angehörigen und Behörden, bei der Entscheidung über die Unterbringung in einem Seniorenheim oder Klinikum. Es gibt oft Situationen, in denen die Betroffenen sich verweigern, weil Sie es als Einmischung in ihr Leben betrachten oder ängstlich vor einer Entscheidung zurückschrecken. Vielen ist der Unterschied zwischen Betreuung und der  früheren Vormundschaft nicht geläufig.

Mit der Vorsorgevollmacht kann eine gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden. Wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vertrauensperson erledigt werden können und nicht durch einen gerichtlich bestellten Betreuer, lassen sich erhebliche Kosten einsparen. Eine Vorsorgevollmacht gilt nicht nur für eine dauerhafte Betreuungsbedürftigkeit, sondern auch für den vorübergehenden Betreuungsbedarf.

Wichtig zu wissen: Auch Angehörige aus der Familie können als Betreuer fungieren.

Jung Finanzierung bietet in Zusammenarbeit mit der Deutschen Vorsorgedatenbank AG die gesamte Abwicklung für eine Pflegevorsorge an.

Dies beinhaltet:

  • Erstellung der Vorsorgevollmacht
  • Verwahrung sämtlicher Dokumente mit automatischer Aktualisierung.
    Beispiel: Vertragsbedingungen haben sich geändert und ein Vertrag muss geändert bzw. verlängert werden.

Vorteile:

  • Amtlich gültige, rechtlich geprüfte Formulare
  • Individuelle Erstellung der Formulare für den jeweiligen Einzelfall und notarielle Beglaubigung

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Video zum Thema Vorsorgevollmacht

Quelle: youtube.com

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