Auch für Rentner: Modernisierungs- und Heizungskredite ohne Banksicherheiten möglich
Durch das neue Heizungsgesetz der Bundesregierung sind bei vielen Immobilien Modernisierungen bzw. neue Heizungen erforderlich, die u.a. Rentner oft vor große Probleme stellen können, da die Banken in der Regel neue Sicherheiten verlangen und Rentner altersbedingt kaum noch Finanzierungen fürs Haus bekommen.
Durch spezielle Bankprogramme kann ich Abhilfe schaffen:
Hier einige Daten zu Modernisierungskrediten einer Großbank:
Baugeld Kompakt: (Spezialbank), Annuitäten Volltilger-Darlehen (nach Ende der Laufzeit ist Kredit getilgt)
Summe: 10.000,00 bis 75.000,00 Euro
Laufzeit: 5,10 und 15 Jahre, auch 20 Jahre
Zinsen: zwischen 3,5% und 4,0% je nach Laufzeit
Verwendungsnachweis: nicht erforderlich oder wohnwirtschaftliche Zwecke
Sondertilgung: 100% gegen Vorfälligkeitsgebühr von 1% der Restsumme
Antragsteller: muss bereits 1 Jahr Eigentümer der Immobilie sein
Kundenalter: 18 bis 70 Jahre, max. Endalter: 75 Jahre bei Rückzahlung
Endalter Kreditlaufzeit: Es gibt auch Programme mit max. Endalter 80 Jahre (Ende der Kreditlaufzeit)
Anstellungsart: Befristete Arbeitsverhältnisse möglich (Ärzte usw.), keine Probezeit (mind. seit 6 Monaten beschäftigt)
Weitere Informationen erhalten Sie gerne telefonisch von mir bzw. per E-Mail.
Informationen und Eckpunkte zum neuen Heizungsgesetz der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz zur Förderung von klimafreundlichen Heizungen beschlossen. Das Gesetz soll den Austausch von alten Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Energien oder effiziente Wärmepumpen erleichtern und finanziell unterstützen.
Ab 2024 darf keine neue Ölheizung mehr eingebaut werden
Ab 2024 dürfen keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden. Bestehende Ölheizungen können weiter betrieben werden, müssen aber bis spätestens 2030 durch eine Klima-freundliche Alternative ersetzt werden.
Ab 2025 müssen alle neuen Heizungen einen Mindestanteil von 15% erneuerbarer Energien nutzen, zum Beispiel durch Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen.
Dieser Anteil steigt bis 2030 auf 30% an.
20 Jahre alte Heizungen müssen ab 2026 Energieeffizienz-Check vorweisen
Ab 2026 müssen alle bestehenden Heizungen, die älter als 20 Jahre sind, einen Energieeffizienz-Check durchführen lassen. Dabei wir geprüft, ob die Heizung den aktuellen Anforderungen entspricht oder ob eine Modernisierung notwendig ist.
Ab 2025 müssen alle Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten nur für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder in denen ein hybrides Heizsystem installiert wird, das mindestens 25% erneuerbare Energien nutzt.
Austausch alter Heizungen wird staatlich gefördert
Für den Austausch von alten Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Energien oder effiziente Wärmepumpen gibt es eine staatliche Förderung von bis zu 45% der Kosten.
Die Förderung kann mit anderen Programmen wie der KfW-Bank oder dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm kombiniert werden.
Auch „Hybride“ Heizsysteme werden staatlich gefördert
Für den Einbau von hybriden Heizsystemen, die mindestens 25% erneuerbare Energien nutzen, gibt es eine staatliche Förderung von bis zu 40% der Kosten. Die Förderung kann mit anderen Programmen wie der KfW-Bank oder CO2-Gebäudesanierungsprogramm kombiniert werden.
Für den Einbau von Wärmepumpen in Neubauten gibt es eine staatliche Förderung von bis zu 35% der Kosten. Die Förderung kann mit anderen Programmen wie der KfW-Bank oder mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm kombiniert werden.
Ab 2026 neue Ölheizungen verboten, wenn Gas oder Fernwärme möglich ist
Ab 2026 ist der Einbau von neuen Ölheizungen in Gebäuden, die an das Gasnetz angeschlossen sind oder an das Fernwärmnetz angeschlossen werden können, verboten.
Ausnahmen gelten nur für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder in denen ein hybrides Heizsystem installiert wird, das mindestens 25% erneuerbare Energien nutzt.
Ab 2027 erhalten Eigentümer von Gebäuden mit einer schlechten Energiebilanz einen finanziellen Anreiz, ihre Heizung zu erneuern oder zu sanieren. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes.
Ab 2030: Austauschpflicht für Ölheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind
Ab 2030 müssen alle Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten nur für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder in denen ein hybrides Heizsystem installiert wird, das mindestens 25% erneuerbare Energien nutzt.
Herbst 2023: kommunale Wärmeplanung als Orientierungshilfe für die Kommunen
Neben dem Heizungsgesetz plant die Bundesregierung einen Entwurf für die kommunale Wärmeplanung als Orientierungshilfe für die Kommunen, um die Wärmewende vor Ort zu gestalten, im Herbst 2023 zu verabschieden und anschließend in ein Gesetz zu überführen. In größeren Städten und Gemeinden sollte man abwarten, was die Kommune bezüglich einer zentralen Energieversorgung vorhat, bevor man eine neue Heizung einbauen will. Auf jeden Fall sollte man einen Energieberater zu Hilfe holen.